Der Schluss, sie würden zusammen führen, im Sinne von umfassend managen, alle für das Unternehmen wegleitenden Entscheidungen zusammen und auf gemeinsame Rechnung treffen, ist jedenfalls voreilig. Bei der vorliegenden Konstellation tritt das Ehepaar bei der Arbeit oft als Einheit auf und wird von vielen Aussenstehenden so wahrgenommen und auch wirtschaftlich so bezeichnet. Das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass letzteres bei nüchterner Betrachtung funktional gar nicht zutraf. Der von der Umgebung falsch interpretierte Anschein, kann haftpflichtrechtlich nicht wegleitend sein. Ganz abgesehen davon, wäre es mit einer geteilten operativen Führung allein nicht getan.