grossem persönlichem Einsatz erfolgreich geführt" (act. 03.1.II.13e, S. 3). Der langjährige Stammgast J. sagte als Zeuge aus: "Herr X. führte während einigen Jahren zusammen mit seiner Ehefrau sowohl den Pachtbetrieb "Ka." wie auch den Betrieb Wi.. Sie führten diese Betriebe sehr lange, ca. sieben oder acht Jahre. Sie haben die Arbeit ja immer aufgeteilt. Frau X. war mehr für das Administrative zuständig, Herr X. war der Praktiker" (act. 03.1.IV.5, S. 2 f). Die Berufungsklägerin hält sich zwanghaft an den Begriff "führen".