Der klägerische Rechtsvertreter hat in der Prozesseingabe ausgeführt, dass "der Kläger das Bergrestaurant "Ka." zusammen mit seiner Ehefrau im Pachtverhältnis geführt habe" (act. 03.1.I.2, S. 2) und in seinem Kündigungsschreiben gegenüber den Bergbahnen On. AG, dass "das Ehepaar X. das Bergrestaurant "Ka." aufgrund des Pachtvertrages mit X. seit über 20 Jahren äusserst erfolgreich führe und sie beabsichtigt hätten, es noch lange Jahre gemeinsam zu führen" (act. 03.1.II.4, S. 1). Die Zeugin Z. X., welche es unmittelbar betrifft, ist da schon kritischer beziehungsweise genauer.