Es mag ferner sein und leuchtet angesichts von Art/Grösse des Betriebs "Ka." auch ein, dass sich der Kläger jeweils mit seiner Ehefrau über das Tagesgeschäft besprochen hat. Die These, aus der "gemeinsamen Besprechung des Tagesablaufes" sei zu schliessen, dass die Eheleute vor dem Unfall die wesentlichen Entscheidungen gemeinsam getroffen hätten, ist mit Blick auf die sich hier stellende Frage des gemeinsamen Unternehmens, voreilig. Die Besprechung des Tagesablaufes ist lediglich ein routinemässiger Vorgang bei der Ausführung. Einschlägig wären vielmehr Mitsprache bei der strategischen Ausrichtung des gesamten Unternehmens, Mittragung von Investitionen und dergleichen.