Dies habe sich aber infolge des schlechten Winters als unternehmerischer Fehlentscheid herausgestellt, der sich in einer 45%igen Reduktion des Bruttoeinkommens niedergeschlagen habe. Unzweifelhaft hätte der Kläger diesen Entscheid aufs nächste Jahr korrigiert und sein Personal wieder dem früheren Bestand angepasst, wenn nicht seine eingeschränkte Leistungsfähigkeit sogar noch eine zusätzliche Personaleinstellung erfordert hätte.