Zeugin Z. X.. Die gutachterliche Auffassung, die Personalkosten wären bereits in der Saison vor dem Unfall gestiegen und hätten auch ohne Unfall im Vergleich zum Vorjahr um weitere 6 % zugenommen, sei nicht nachvollziehbar. Die Vorinstanz teile die gutachterliche Auffassung, weil die Personalkosten auch nach der Aufstockung in der Saison 1994/95 unter dem durchschnittlichen Branchenwert gelegen hätten. Diese Schlussfolgerung sei unplausibel und beleidige den Berufungsbeklagten als denkenden Menschen und hervorragend wirtschaftenden Unternehmer.