Wenigstens im Umfang der tatsächlich erfolgten Lohnerhöhungen schmälern diese den Verdienst des Klägers. Ohne den Unfall hätte der Kläger seiner Ehefrau weiterhin den früheren durchschnittlichen Bruttolohn von Fr. 23'400.– bezahlen müssen, da sich ihre Funktion im Betrieb ohne den Unfall nicht geändert hätte. Entsprechend wäre das klägerische Einkommen um diesen Differenzbetrag höher ausgefallen, weshalb die Vor-instanz zu Recht eine Aufrechnung vorgenommen hat.