Gemäss Gutachten T. wurde das Bruttoeinkommen des Klägers in den 7 Saisons von 1990/91 bis und mit 1996/97 ermittelt und daraus ein Durchschnittseinkommen von gerundet Fr. 192'400.– errechnet (kumuliert Fr. 1'347'182.– ÷ 7; act. 03.1.II.1, S. 7 und Anhang 2). Die Vorinstanz hat das relevante jährliche Bruttoeinkommen durch Aufrechnungen von Mehrvergütungen an Frau X. für die Geschäftsführung des Gastbetriebes in der Saison 1996/1997 (Fr. 21'000.–) sowie des zusätzlichen Gewinns der Schneebar auf "Ka." für die Saison 1996/1997 (Fr. 4'000.–) um jährlich durchschnittlich Fr. 3'642.80 (Fr. 25'100.– ÷ 7) auf Fr. 196'042.80 angehoben.