Früher schon kam es zu Umsatzeinbrüchen und auch künftig wird es solche geben. Ein Restaurationsbetrieb in einem Skigebiet ist externen, das heisst unternehmerisch nicht beeinflussbaren Ursachen sehr stark ausgesetzt. Diesem freiwillig eingegangenen Betriebsrisiko hat der Richter bei der Verdienstprognose angemessen Rechnung zu tragen. An der erfahrungsgemäss bestehenden Wahrscheinlichkeit, dass in den kommenden Jahren ab 1998 wieder einmal ein schlechtes Tourismusjahr eintreten wird, führt jedenfalls kein Weg vorbei. bb. Aufrechnungen unfallbedingter Zusatzaufwendungen 2