Schlechte Schneeverhältnisse in der Saison 1995/1996 können indes nicht dazu führen, vom bewährten gutachterlichen Vorgehen abzurücken, dass (auch) auf die letzten vorliegenden aktuellen Jahresergebnisse abzustellen ist. Die beiden aktuellsten Jahresergebnisse (1995/1996 und 1996/97, beide nach dem Unfall) mit zu berücksichtigen drängt sich vorliegend um so mehr auf, als nach unbestrittener gutachterlicher Feststellung der Unfall von X. keinen direkten Einfluss auf den Rückgang der Umsätze hatte (zu den indirekten Einflüssen vgl. nachstehende Erwägung bb.).