Die Anwendung einer 5-jährigen Vergleichsperiode vor dem Unfall wird klägerseits unter anderem damit begründet, dass so das historisch einmalige schlechte, katastrophale Winterjahr 1995/1996 aus der Rechnung falle. Schlechte Schneeverhältnisse in der Saison 1995/1996 können indes nicht dazu führen, vom bewährten gutachterlichen Vorgehen abzurücken, dass (auch) auf die letzten vorliegenden aktuellen Jahresergebnisse abzustellen ist.