Angesichts dessen sei die Annahme naheliegend, dass das durchschnittliche Betriebsergebnis in den fünf Wintern vor dem Unfall von rund Fr. 218'000.– auch die künftige Entwicklung ohne Unfall widerspiegele. Mit grosser Wahrscheinlichkeit habe die IV-Stelle, die bei der Ermittlung des hypothetischen Valideneinkommens regelmässig auf die Einkommensverhältnisse vor dem massgebenden Ereignis abstelle und diese nominallohnindexiere, ebenfalls die Jahre vor dem Unfall als Basis genommen und daraus ein künftiges Valideneinkommen von Fr. 222'000.– aufgerechnet. 2