Der Kläger war 1995 guter Gesundheit. Angesichts seiner vielseitigen Aktivitäten, seiner erwiesenermassen ausgeprägt leistungsorientierten Einstellung und des Umstandes, dass er seinen Betrieb rationell eingerichtet hatte (unterdurchschnittliche Betriebskosten, vorteilhaftes Verhältnis von Selbstbedienungs- und Bedienungsrestaurant), kann guten Gewissens davon ausgegangen werden, dass seine Produktivität im Zeitraum nach 1995 noch für einige Jahre ungebrochen geblieben wäre. Gegen diesen, aus konkreten Anhaltspunkten gezogenen Schluss kommt eine abstrakte Statistik nicht auf. 2