bbb. Die Berufungsklägerin hält dafür, durch die Einführung der Mehrwertsteuer und die laut Gutachten zwecks optimaler Betreuung der Kunden notwendigerweise erfolgte Personalaufstockung (mit umsatzunabhängigen Mehrkosten von Fr. 50'000.– pro Saison) habe die Saison 1994/1995 eine signifikante und bleibende Zäsur in der Kostenstruktur zum Nachteil des Klägers erfahren. Die Idee, dass die Personalkosten dauernd umsatzunabhängig sein sollen, ist nicht ernst zu nehmen. Kundenorientiert war nach der betriebswirtschaftlichen Einschätzung der T. 1994/1995 angezeigt, die optimale Betreuung der Gäste durch Personalaufstockung zu erhalten.