mit ihr wird die Bedeutung atypischer Jahre -sei es zu Gunsten und/oder zu Lasten des Geschädigten- gemildert und somit die Ertragswertschätzung objektiviert. Angesichts der gegebenen betrieblichen Eigenart von "Ka." geht das Argument der Versicherung, in der heutigen Zeit sich schnell wandelnder Unternehmenswerte sei im Regelfall auf eine dreijährige Referenzperiode abzustellen und das letzte Jahre stärker als frühere Jahre zu gewichten (z.B. dreifache Gewichtung des letzten Jahres, doppelte Gewichtung des vorletzten Jahres und einfache Gewichtung des drittletzten Jahres), an der Sache vorbei. 2