aaa. Entgegen der Berufungsklägerin handelt es sich bei der Skistation "Ka." nicht um einen üblichen Betrieb, sondern -wie sie andernorts selbst geltend macht- um einen von mehreren, menschlich nicht beeinflussbaren Faktoren stark abhängigen Saisonbetrieb. Eigentliche Einbrüche und Spitzenjahre kommen immer wieder vor, ist doch namentlich der Schneesport nach wie vor stark witterungsabhängig und widerspiegelt das Konsumverhalten im Freizeit- und Tourismusbereich teilweise die allgemeine Konjunktur. Nach unwidersprochener Feststellung lebt denn auch die Skiregion On.