und damit des künftigen hypothetischen Valideneinkommens. Nichts sei naheliegender, als die Annahme, dass sich das klägerische Einkommen nach dem Unfall gleich entwickelt hätte wie in den fünf Wintern zuvor. Damit falle einerseits das historisch schlechte Winter 1995/96 aus der Rechnung und es müssten andererseits nicht in mühseliger Kleinarbeit die Saisons nach 2 dem Unfall durch Aufrechnung unfallbedingter Einkommenseinbussen korrigiert werden. Die Argumente, welche von beiden Seiten gegen die 7-jährige Referenzperiode vorgebracht werden, vermögen nicht zu überzeugen.