Der Anschlussberufungskläger plädiert dagegen, falls nicht einfach auf das von der IV-Stelle angenommene hypothetische Valideneinkommen von Fr. 222'000.– abzustellen sei, eventualiter für eine Vergleichsperiode von 5 Jahren vor dem Unfall (1990-1995). Das gutachterliche Vorgehen, der Verdienstprognose 7 Saisons zu Grunde zu legen, wobei zwei Saisons in die Zeit nach dem Unfall fielen und das Betriebsergebnis 1994/95 schlecht sowie jenes von 1995/96 katastrophal ausgefallen sei, führe zu einer systematischen Unterschätzung des beträchtlichen Entwicklungspotentials der Skiregion On. und damit des künftigen hypothetischen Valideneinkommens.