Die Kostenstruktur habe ab 1994/1995 und somit aus unfallfremden Gründen signifikante Änderungen erfahren, zum einen wegen der Einführung der Mehrwertsteuer auf den 1. Januar 1995 und zum anderen wegen der ohnehin notwendigen Aufstockung des Personalbestandes. Zudem habe der im Unfallzeitpunkt 56-jährige Kläger statistisch gesehen die Zeit der höchsten Produktivität (zwischen Alter 40 und 55) bereits hinter sich gehabt.