bedingter Geschäftsaufgabe nicht mehr bekannt ist. In bezug auf den Selbständigenverdienst aus der Restaurantpacht setzt sich der Erwerbsschaden somit zusammen aus dem gegenwärtig konkreten Gewinneinbruch in der Zeit zwischen Unfall und effektiver Geschäftsaufgabe, dem gegenwärtig hypothetischen Gewinnausfall in der Zeit zwischen der Geschäftsaufgabe und dem Urteil sowie dem zukünftig hypothetischen Ausfall in der Zeit zwischen dem Urteil und dem hypothetischen Ende der Erwerbstätigkeit wie es ohne Unfall eingetreten wäre. aa. Vergleichsperiode für hypothetischen Verdienstausfall