Ab diesem Zeitpunkt kann er nur abstrakt, als eine zukünftige hypothetische Entwicklung beurteilt werden (BGE 116 II 295 E. 3.a.aa). Mit einer Hypothese zu arbeiten ist vorliegend indessen auch insofern, als der tatsächliche Verdienst bereits beginnend mit der Saison 1998/1999 zufolge unfall- 2