f. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass entgegen der Berufungsklägerin keiner der Gutachter die vorbestandene Degeneration der HWS als mitwirkenden Faktor im Sinne einer Teilursache für die 100%ige Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt hat. Ihr kommt weder eine hypothetische Kausalität noch eine effektive Teilkausalität zu; es ist sehr unwahrscheinlich, dass sie Mitursache für die Beschwerden und die medizinische Arbeitsunfähigkeit ist. Damit ist sie inexistent. Die medizinischen Gutachter sind verständlicherweise zurückhaltend mit Feststellungen, dass bestimmte Krankheitszeichen absolut ausschliesslich auf eine Ursache zurückzuführen sind.