Eine vollumfängliche Ersatzpflicht des Schädigers erscheint regelmässig dann als unbillig, wenn zwischen dieser und der Gewichtung der Schadensanlage des Geschädigten ein Missverhältnis besteht. Dieses kann somit als ausschlaggebendes Kriterium für den Billigkeitsentscheid bezeichnet werden (vgl. die Betrachtungen in HAVE 2002 S. 385-387 zu den Bundesgerichtsurteilen 4C.416/1999 vom 22.2.2000=Pra 2000 Nr. 154 und 4C.215/2001 vom 15.1.2002). Der Gedanke, dass sich X. mit seiner asymptomatischen HWS-Degeneration in leichtfertiger Art und Weise einer Gefahr ausgesetzt hat, indem er ein Fahrzeug lenkte, wäre weit hergeholt. Seine Vorbelastung war nicht besonders ungünstig.