Insoweit der für den Schaden Verantwortliche durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt ist, dürfte dies nie der Fall sein, es sei denn die Prädisposition sei so schwer, dass sie jederzeit unter relativ alltäglichen Nebenbedingungen zum gleichen Schaden führen kann (Oftinger/Stark, a.a.O., § 3 N 100). Die Gutachten lassen keinen Zweifel daran: Die vorbestandene HWS-Degeneration war nicht so schwer, dass sie jederzeit unter relativ alltäglichen Nebenbedingungen zu einem vergleichbaren Schaden wie durch den Unfall führen konnte.