Die konstitutionelle Prädisposition ist eine besondere Art des Zufalls und kann unter den für den Zufall geltenden Voraussetzungen zur Herabsetzung des Schadenersatzes führen. Wenn die Prädisposition eine adäquate, also nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung an sich geeignete Teilursache für die Unfallfolgen ist und der Geschädigte für sie einstehen muss, kann sie vom Richter berücksichtigt werden. Nach 2