Gutachten, das selbständig von einer Partei eingeholt und ins Verfahren eingebracht wird, nicht a priori Zweifel an, weil es einseitig initiiert wurde. Sachliche Argumente gegen das psychiatrische Gutachten Haefliger bringt die Berufungsklägerin nicht vor. Das Gutachten Haefliger ist umfassend und ausgewogen. Anzeichen, dass die Objektivität des allein vom Kläger beauftragten und bezahlten Experten getrübt sein könnte, sind weder aus dem Gutachten selbst noch extern ersichtlich. Dieses Gutachten kann somit ebenfalls in die Beweiswürdigung mit einbezogen werden.