c. Mit der wiederholten Bemerkung, es lägen (bloss) zwei neutrale medizinische Gutachten vor, wird stillschweigend das psychiatrische Gutachten Haefliger als parteiisch qualifiziert und damit implizite seine Beweistauglichkeit in Abrede gestellt. Das ist zurückzuweisen. Es mag sein, dass einem vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachten die Vermutung erhöhter Objektivität zukommt. Für den Beweiswert eines Sachverständigengutachtens ist indessen grundsätzlich allein sein Inhalt massgebend (Fachlichkeit, umfassende Untersuchung, Begründung, Schlüssigkeit, Objektivität etc.).