gg. Gemäss Berufungsklägerin soll auffällig sein, dass die anfänglich stark bewerteten vorbestehenden körperlichen Beschwerden (HWS-Degeneration) im Lauf der Zeit in den verschiedenen Gutachten immer mehr an Bedeutung verloren haben. Immerhin spreche der Rheumatologe im Gutachten MEDAS von einer "richtunggebenden Verschlimmerung eines asymptomatischen Degenerationsprozesses" (act. 03.1.VI.26, Konsilium Jeger, S. 5). Dieser Experte gehe somit vom Vorzustand als mitwirkender Ursache des heutigen Beschwerdebilds aus. Die Feststel- 2