In der psychischen Dimension sind diese hohe Empfindlichkeit beziehungsweise die daraus resultierende erhöhte Psychoreaktion ganz einfach als medizinische Tatsache zu nehmen. Der Charakterzug der hohen Leistungsorientierung und Aktivität hat keinen Wert im gegenläufigen Sinne einer psychischen Prädisposition mit Krankheitswert und kann daher haftpflichtrechtlich auch nicht als aggravierende Teilursache beziehungsweise als Reduktionsgrund herhalten.