beitsunfähigkeit rechtlich zur vollkommenen Erwerbsunfähigkeit im angestammten Erwerbszweig führt, kann an dieser Stelle gleich vorweggenommen werden, leuchtet doch ohne weiteres ein, dass ein derartiger saisonaler Dauerbetrieb (Arbeitszeiten von täglich bis zu 11 Stunden an 7 Tagen in der Woche) nicht an einem Tag pro Woche oder täglich während lediglich 2 Stunden geführt werden kann.