Dass nun die psychische Komponente im Gutachten MEDAS im Vordergrund stehe und wesentlich die volle Arbeitsunfähigkeit begründe, wie die Beklagte behauptet, ist nur bedingt zutreffend. Richtig ist, dass der Psychiater bereits für sein Fachgebiet, im Resultat in Übereinstimmung mit dem Privatgutachter Haefliger, eine volle und allein durch den Unfall verursachte Arbeitsunfähigkeit feststellte. Das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Kläger auch dann weitgehend arbeitsunfähig wäre, wenn er psychisch vollkommen beschwerdefrei wäre. Denn bereits der Rheumatologe der MEDAS (act.