bereits ab Mitte 1997 stehen sie für ihn im Vordergrund (act. 03.1.II.8, S. 2) und es begann die Konsultation eines Psychologen und Behandlung mit Antidepressiva (act. 03.1.VI.26, Konsilium Fischer S. 2). Es liegt auf der Hand und ist im gerichtlichen Gutachten MEDAS und im Privatgutachten Haefliger (bereits 1999) auch so begründet, dass die psychischen Beeinträchtigungen weitgehend als Reaktion auf die körperlichen Schmerzen und Defizite (HWS, Nerven) auftreten und sich mit der Zeit zunehmend manifestierten, weil sie mit den organischen Beschwerden inter-agieren, was bedeutet, dass sich diese Beeinträchtigungen gegenseitig verstärken (act. 03.1.II.8, S. 6-8; 03.1.VI.26, Konsilium