dd. Die Behauptung der Berufungsklägerin, auch die verschiedenen Arztberichte von Dr. H., würden den Vorzustand als deutliche Mitursache des gefundenen Beschwerdebildes gewichten, ist aus der Luft gegriffen. Sie verwechselt einmal mehr den an sich unbestrittenen anatomischen Befund einer vorbestandenen HWS- Degeneration mit den Beschwerden und deren Folgen. Den rudimentären ärztlichen Zwischenberichten von Dr. H. kann ein solcher Kausalzusammenhang nirgends entnommen werden (act. 03.1.II.9; act. 03.1.III.5/6/11).