Die Feststellung, es sei unwahrscheinlich, dass dieser Degenerationsprozess alleine das gleiche Beschwerdebild ausgelöst hätte, lässt keinen anderen Schluss zu. Wenn sich ein unfallfremder Faktor aus eigener Dynamik nicht auswirkt hätte, war zwangsläufig nicht darauf zu antworten, ab wann und in welchem Umfang er sich ausgewirkt hätte. Die Feststellung des Konsilianten Jeger, das Beschwerdebild sei grossmehrheitlich auf das Unfallereignis vom 26.6.1995 zurückzuführen, lässt sodann kaum Zweifel offen, dass sich aus der HWS-Degeneration keine medizinisch feststellbare Kausalität ergibt.