Nach Auffassung der Zivilkammer beantworten sowohl das Hauptgutachten (act. 3.1.VI.26, S. 26, Ziff. 6.1) als auch das darin enthaltene Konsilium Jeger (daselbst, S. 5) die Frage, ob unfallfremde Faktoren ohne Unfall, aus ihrer eigenen Dynamik heraus, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt hätten (hypothetische Kausalität), eindeutig mit nein. Die Feststellung, es sei unwahrscheinlich, dass dieser Degenerationsprozess alleine das gleiche Beschwerdebild ausgelöst hätte, lässt keinen anderen Schluss zu.