Dass der Degenerationsprozess mitspielte, ergebe sich aus der Wortwahl des Rheumatologen, welcher das Alter des Versicherten als weitere(n) unfallfremde(n) Faktor qualifiziere. Auch aus der Beantwortung der Frage 5 des Hauptgutachtens (S. 26 oben, "der Rheumatologe bezeichnet das cervicocerphale Syndrom als mehrheitlich durch den Unfall bedingt") ergebe sich mit aller Klarheit, dass der beschriebene Degenerationsprozess Teilursache des heutigen Beschwerdebilds sei. 2