Wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit alle Beschwerden, welche die Arbeitsunfähigkeit hervorriefen, auf den Unfall zurückzuführen sind, besteht keine einfache Wahrscheinlichkeit für eine Mitursache der vorbestandenen HWS-Degeneration oder anderer Faktoren. Der Schluss, dass Beschwerden und Arbeitsunfähigkeit auch dann im gleichen Ausmass bestünden, wenn beim Kläger kein krankhafter Vorzustand an der HWS bestanden hätte, ist zwingend. Was die Berufungsklägerin gegen das Gutachten MEDAS und seine Würdigung durch das Bezirksgericht Surselva vorbringt, vermag nicht zu überzeugen: 2