Die Fragestellung ist insofern unscharf, als nicht der anatomische Befund an sich, sondern die als seine Folge auftretenden Behinderungen und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit interessieren. Hätte der Gutachter der HWS-Degeneration einen medizinisch feststellbaren Wert für die vorliegenden Beschwerden und Behinderungen beigemessen, hätte er es dort zweifellos erwähnt. Kennzeichnend und wohl auf die unspezifische Frage nach "den Befunden" zurückzuführen ist auch, dass sich die von ihm formulierte Aus- 2