Insoweit ist die Frage 6.3 an den Gutachter D. unvollständig. Es hätte danach gefragt werden müssen, ob Beschwerden und Arbeitsunfähigkeit auch dann im gleichen, effektiv vorliegenden Ausmass eingetreten wären, wenn beim Kläger keine Degeneration der HWS vorbestanden hätte. Im Falle einer Bejahung wäre die naturwissenschaftliche Kausalität der Prädisposition definitiv zu verneinen; andernfalls müsste der Umkehrschluss gezogen werden, dass eine natürliche Mitkausalität der Prädisposition vorliegt und es wäre das Verhältnis der beiden Mitursachen zu klären.