Die isolierte Hypothese, ob die in der Kausalkette vorausgehende potentielle Ursache auch ohne den nachgehenden Unfall zu Beschwerden geführt hätte, hilft in diesen Fällen nicht (über die Grenzen der Verwendbarkeit der conditio sine qua non-Formel in Fällen kumulativer Kausalität vgl. Rey, Ausservertragliches Haftpflichtrecht, 3. A. Zürich 2003, Rz 520/614 ff.). Will man in einem solchen Fall über die Kausalität der vorausgehenden potentiellen Ursache Gewissheit haben, wäre die Frage nach dem Weglassen für beide potentiellen Ursachen zu stellen. Insoweit ist die Frage 6.3 an den Gutachter D. unvollständig.