Bei erheblich konkurrenzierenden Mitursachen, wie sie von der Berufungsklägerin vorliegend behauptet werden, könnte es nun sein, dass die Prädisposition ohne Unfall nicht zu Beschwerden und Arbeitsunfähigkeit geführt hätte und der Unfall ohne Prädisposition ebenfalls nicht (in diesem Ausmass), beides zusammen beziehungsweise in ihrer zeitlichen Abfolge jedoch schon. Die isolierte Hypothese, ob die in der Kausalkette vorausgehende potentielle Ursache auch ohne den nachgehenden Unfall zu Beschwerden geführt hätte, hilft in diesen Fällen nicht (über die Grenzen der Verwendbarkeit der conditio sine qua non-Formel in Fällen kumulativer Kausalität vgl.