dem damals 56-jährigen zu zunehmenden und rezidivierenden [in Abständen wiederkehrenden] Beschwerden geführt hätten, wobei eine dadurch verursachte, relevante Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit wiederum sehr unwahrscheinlich erscheint" (act. 03.1.II.2, S. 15). Die Begriffe "unwahrscheinlich" und "sehr unwahrscheinlich" können hier nur als fehlende (hypothetische) Kausalität für spätere Beschwerden und Arbeitsunfähigkeit verstanden werden. Eine Kausalität zwischen vorbestandener Degeneration und heutigen Beschwerden und Arbeitsunfähigkeit wurde an dieser Stelle nicht festgestellt. Allerdings wurde sie dadurch auch nicht 2