Falls nun im Sinne eines Umkehrschlusses behauptet werden will, der Gutachter habe mit der "Verschlimmerung" bereits eine Ursache zwischen vorbestandener HWS-Degeneration und den aktuellen Beschwerden oder gar der Arbeitsunfähigkeit festgestellt, ist dies nicht haltbar. Die Feststellung des pathologischen Zustandes (Diagnose, Befund) ist von der Prognose der künftig möglichen beziehungsweise der Feststellung der gegenwärtig effektiven Folgen auf die Arbeitsfähigkeit zu unterscheiden. Der sachverständige Neurologe D. hat überhaupt keinen solchen "Befund" auf vorbestandene degenerative Veränderungen der HWS zurückgeführt.