vicale- und cervicocephale, teilweise migräniforme/neuralgoforme Symptomatik sowie milde, traumatische Hirnverletzung mit persistierenden leichten bis mässigen verhaltensneurologische und neuropsychologischen Defiziten" (act. 03.1.II.2, S. 14 unten). Richtig ist, dass laut Gutachter "das unfallbedingte Abknicktrauma die vorbestandene Osteochondrose "richtunggebend und symptomatisch" verschlimmert hat. Falls nun im Sinne eines Umkehrschlusses behauptet werden will, der Gutachter habe mit der "Verschlimmerung" bereits eine Ursache zwischen vorbestandener HWS-Degeneration und den aktuellen Beschwerden oder gar der Arbeitsunfähigkeit festgestellt, ist dies nicht haltbar.