03.1.II.8, S. 5ff.). Entscheidend für die rechtliche Seite ist die Beurteilung, das heisst die aus den anatomischen Befunden zu ziehenden Schlussfolgerungen für die Arbeitsfähigkeit. Die eigentliche Diagnose des Neurologen D. lautete: "Abknicktrauma der HWS mit Traumatisierung einer vorbestehenden Osteochondrose C 6/7, anzunehmende, traumatisch ausgelöste, leichte Instabilität, rezidivierende cer- 2