03.1.II.2, S. 14 oben). Wäre der krankhafte Vorzustand wesentliche Ursache oder gar Hauptursache und das unfallbedingte Abknicken nur "im übrigen" kausal, wäre schon der medizinische Befund anders formuliert worden. Unter Befund ist sodann nur die Feststellung des medizinischen Zustandes (hier nur der Physis) mit Krankheitswert (Diagnose) zu verstehen. Befund und Beurteilung sind stets zu unterscheiden (vgl. act. 03.1.VI.26, Gutachten MEDAS, Hauptgutachten S. 19ff./22-25, Konsilium Jeger S. 3-5, Konsilium Maire S. 2, Konsilium Gonser S. 4-6; act. 03.1.II.8, S. 5ff.).