Einfache konstitutionelle Schwächen fallen mangels einer allgemeinen Eignung, einen Schaden herbeizuführen, als Herabsetzungsfaktoren nach Art. 44 OR ausser Betracht, hingegen können eigentliche Anomalien sowie akut oder latent vorbestehende Leiden, wozu beispielsweise auch degenerative Erscheinungen an der Wirbelsäule zählen können, die Ansprüche des Verletzten schmä- 2