Die Berufungsklägerin macht vorab einen solchen Reduktionsgrund geltend. Es stehe fest, dass sowohl das Gutachten MEDAS als auch das Gutachten D. von vorbestehenden schweren degenerativen Veränderungen der HWS beim Kläger als mitwirkenden Faktoren ausgingen. Diese konstitutionelle Prädisposition beim Kläger unterbreche zwar nicht den Kausalzusammenhang zwischen Unfall, gesund- 2