I.1. Gegen dieses Urteil liess die beklagte Y. innert Frist mit Eingabe vom 20. Mai 2003 die Berufung an das Kantonsgericht erklären, mit den Anträgen, das angefochtene Urteil sei aufzuheben und die Klage sei vollumfänglich abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Klägers für beide Instanzen.