b. Ausgehend von einem wöchentlichen Zeitaufwand von 45.3 h für einen gehobenen Zweipersonenhaushalt in einem 3-stöckigen Landhaus mit einer Einliegerferienwohnung und 2'500 m2 parkähnlichem Gartenumschwung, einer übers Jahr durchschnittlichen Partizipation des Klägers daran im Umfang von 18,55 h, einer beschwerdebedingten Einschränkung des Klägers von 9,5 h (51,21 %) sowie einem Ansatz von Fr. 30.– für eine Stunde Haushaltsarbeit, gelangte das Gutachten B. nach der Methode Schulz-Borck zu einer geldwerten Einbusse der klägerischen Mitarbeit im Haushalt von Fr. 1'235.– pro Monat.